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Rentenversicherung
Ab den 1950er Jahren waren es keine Festbeträge mehr, die die Arbeiter und Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten, vielmehr handelte es sich um feste Prozentsätze, die vom monatlichen Bruttoeinkommen abgezogen wurden.
1968 wurde das auch heute noch gültige Umlageverfahren eingeführt. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung betrug damals 15 Prozent vom Bruttoeinkommender arbeitenden Bevölkerung.
Ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Jahr 1972 gelegt und zwar bestand ab 1972 die Möglichkeit, dass auch Selbständige freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnten, ebenso wie Hausfrauen. Damit wurde nicht nur der Kreis der Beitragszahler ausgeweitet, sondern auch der der späteren Leistungsempfänger.
Ebenfalls 1972 eingeführt wurde eine flexible Altersgrenze, abhängig war diese von den Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer dabei zum Beispiel mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen konnte, konnte mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Hatte man mit 63 Jahren die 35 Versicherungsjahre hingegen noch nicht erfüllt, so konnte man unter der Inkaufnahme von Abzügen im Bezug auf die Rentenhöhe ebenfalls bereits mit 63 Jahren in Rente gehen.
Heute ist die Regelung so, dass wenn man vor seinem 67. Lebensjahr in Rente gehen möchte, dies unter Inkaufnahme eines dauerhaften Abschlages auf die Rente in Höhe von 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters in Rente gegangen ist, auch nach den heutigen Bestimmungen noch tun kann.
Seit etwa Mitte der 1970er Jahre befindet sich das deutsche Rentensystem in einer sich immer weiter verschärfenden finanziellen Schieflage. Der Hauptgrund hierfür ist die ungünstige demografische Entwicklung in Deutschland, wobei von einem Beitragszahler die Renten von immer mehr Rentnern befriedigt werden müssen.
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